Pornos, U-Bahn und Datenschutz

In diesen Tagen wird sich der eine oder andere österreichische Haushalt unangenehmen Themen widmen müssen. Denn Mann und/oder Sohnemann werden im Familienrat erklären müssen, woher denn derart unzüchtige und unchristliche Inhalte auf den Festplatten in harmlos benannten Verzeichnissen zwischen Urlaubsbildern und und persönlichen Dokumenten kommen. Für die Beteiligten schon schlimm genug, wird das um so ärgerlicher, denn der Diskussion schließt sich eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an.

Zurück im echten Leben wird in den Wiener U-Bahnen zwar wesentlich weniger kopuliert, dafür aber mindestens genauso viel gefilmt. Und eben jene Aufnahmen geben Anlass zur Sorge, denn natürlich missbraucht und natürlich schießt man weit über das Ziel hinaus.

Zwei Fälle, die anscheinend nichts miteinander zu tun haben und doch geht es in beiden Fällen, die innerhalb von zwei Tagen publik wurden um eklatanten Datenmissbrauch unter Umgehung gesetzlicher Grundlagen. Denn offenbart wird in beiden Fällen nur eines: Gesetze und Recht gilt nur solange, wie sie zum eigenen Nutzen dienen, erhofft man sich einen Vorteil, werden gesetzliche Beschränkungen eben umgangen. So geschehen im Rechtsstaat Österreich.

Datenmissbrauch in der U-Bahn

In den Wiener U-Bahnen wird mittlerweile (beinahe) lückenlos überwacht, von der Rolltreppe, über die Station zum Zug und wieder zurück. Der Weg jedes Passagiers ist damit seit 2005 bzw. 2007 ganz legal transparent. In der Theorie natürlich nur zum Schutz der Passagiere, denn schließlich würde die Kameraüberwachung diese ja (subjektiv) beschützen. Da stellt sich mir natürlich die Frage, wie in den ohnehin nicht oder spärlich besetzten U-Bahn Aufsichten die täglichen zwei Millionen Passagiere vor irgendwelchen Straftaten beschützt werden sollen. Die Datenmenge ist schlicht viel zu unübersichtlich. Das Hauptargument für die Überwachungsmaßnahmen ist also hinfällig (und ohnehin falsch).

Was bleibt sind also bloß ganz viele Daten, die nur darauf warten, von ihrem ursprünglichen Zweck zweckentfremdet zu werden. An sich stellt sich ja in jedem Fall die Frage, wieso zur Sicherung der Zucht und Ordnung in den U-Bahn-Stationen die Aufnahmen präventiv gesichert werden müssen, mehr noch offenbar sogar dauerhaft, wie ein jüngst bekannt gewordener Fall belegt.
So geschehen etwa bei Aufnahmen der U6-Station Siebenhirten wie Heise bzw. die Wiener Zeitung belegen.

Die Verletzungen des Datenschutzgesetzes sind dabei eklatant, nicht nur dass Aufzeichnungen länger als die gesetzlich befristeten zwei Tage gespeichert wurden, nein es wurde auch noch illegal auf diese zugegriffen und dann noch versucht den ganzen Vorfall zu vertuschen. Recht gilt also nur, solange es für andere gilt: Ich als Passagier der U-Bahn muss die Kameraüberwachung akzeptieren, denn die gesetzliche Grundlage dazu sind gegeben, im Gegenzug dazu nehmen sich die Wiener Linien aber jedes Recht, die Aufzeichnungen nach eigenem Gutdünken zu verwenden. Im konkreten Fall also zu (vermeintlichen) eigenen Entlastung, als Videobeweis sozusagen.

Da kann man dann natürlich auch schon mal darüber hinweg sehen, dass Kameras an Standorten stehen, wo gar keine stehen dürften, weil sie nicht filmen, was zu filmen erlaubt ist, oder speichert die Aufzeichnungen unzureichend gesichert ab. Für mich ist das alles andere ein Gewinn, der mit der Legitimierung der Videoüberwachung erreicht werden soll.

Datenmissbrauch bei der Telekom Austria

Wenig Freude werden indes auch die erwähnten Porno-Konsumenten und Telekom Austria Kunden haben. Denn eben jener ISP hat sich unrühmlich als sehr auskunftsfreudiger Provider erwiesen und Vertretern der Pornoindustrie ohne Gerichtsbeschluss Auskünfte über Inhaber von IP-Adressen erteilt (bzw. bei Futurezone ausführlicher). Und so erhält eben Mann und Sohnemann in diesen Tagen eine Abmahnung mit einer Pauschalgebühr, weil man Pr0n aus dem eDonkey-Netzwerk zog.

Rechtlich mag die Abmahnung vertretbar (wenn auch umstritten) sein, viel schlimmer verhielt sich jedoch die Telekom Austria, die bereitwillig und ohne Gerichtsbeschluss fröhlich Auskunft über die Verkehrsdaten ihrer Kunden erteilt. Ursprünglich war die Vorratsdatenspeicherung für schwere Straftaten gedacht gewesen, davon ist offenbar nicht viel übrig geblieben, wenn die Verbreitung von billigst produziertem Ramsch und nackter Haut schon ausreicht, um auf das gespeicherte Material zurückzugreifen. Schlimmer noch: ohne Gerichtsbeschluss.

Fakt ist, durch die Rechtslage ist kein Internet Service Provider gegenwärtig dazu verpflichtet irgendwelche Daten ohne Gerichtsbeschluss herauszugeben, wie bei der Telekom geschehen. Das ist eine rein freiwillige Sache, was die Sachlage um so dramatischer für die Privatanwender macht, die auf die Tagesverfassung irgendwelcher Sachbearbeiter bei ISPs angewiesen sind.

Zwei Fälle an nur zwei Tagen demonstrieren den immer weiter Überhand nehmenden Datenmissbrauch, der seitens des Staates sogar noch vorangetrieben wird, indem gesetzliche Grundlagen dazu erst erlassen werden. Soll das wirklich so weitergehen, dass wir zum gläsernen Bürger werden, dass jeder immer und überall Auskunft über unsere Vorlieben und Aufenthaltsorte kriegen kann? Ich meine nicht. Vor allem nicht, wenn unterm Strich für den Preis, der ganzen Einschränkungen steht, dass die einen einen Film weniger und die anderen ganz viele Filme mehr sehen können.

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