“Hooligans”: Aus den Eidgenossen wird ein Überwachungsstaat (Update)

Der Kartenverkauf zur anstehenden Fußball-Europameisterschaft lief diese Woche an. Auch ich habe Tickets bestellt - ob ich tatsächlich ein Spiel im Stadion sehen werde, weiß ich noch länger nicht, erwartet wird, dass auch bei der EM selbige durch ein Losverfahren vergeben werden.

Nichtsdestotrotz hat die UEFA bei der Ticketbestellung selbstverständlich schon ausführlichst persönliche Daten gesammelt und wollte von mir neben Anschrift, Passnummer und Telefonnummer auch wissen, ob die UEFA meine Daten zu PR-Zwecken verwenden dürfe. Selbstverständlich nicht, aber der Ausverkauf der Privatsphäre geht weiter, auch in den Innenministerien Österreichs und der Schweiz. Dort trat nämlich ebenfalls diese Woche ein umstrittenes “Hooligan Gesetz” in Kraft. Ein Gesetz, dass Bürgerrechte mit fadenscheinigen Argumenten einschränkt.

Eine Datenbank für Stadionbesucher

Während man sich in Österreich bislang darauf beschränkt, die Polizeigewalt verfassungsrechtlich bedenklich auszuweiten, ist man in der Schweiz weiter. Dort wurde bereits letztes Jahr, ein “Hooligan Gesetz” (was für ein Wort!) verabschiedet wonach Bürger a-priori und ohne konkreten Verdacht festgehalten werden können. Schweizer Fußballfans protestierten, konnten die nötigen 50.000 Unterschriften aber nicht sammeln. Diese Woche trat nun die zugehörige “Hooligan Datenbank” in Kraft, die dem Gesetzgeber weitreichende Kompetenzen gibt. Wer auch immer künftig auch nur ansatzweise auffällig wird, von der Polizei niedergeknüppelt wird oder einfach nur verdächtig in eine vielen Hundert Überwachungskameras in und um Stadien schaut, wird künftig in einer “Hooligan Datenbank” erfasst. Dort vermerkte Personen - mit absoluter Sicherheit terrorverdächtige gemeingefährliche Straftäter mit langen Bärten - können künftig bei Fußballspielen, insbesondere auch während der EM in Gewahrsam genommen werden und auch sonst allerlei lustiger Grundrechte beraubt werden.

Personen, die also absolut willkürlich in diese Datenbank aufgenommen werden können, unterliegen strengen Auflagen, so herrscht bestenfalls Meldepflicht und Ausreisesperre; aber auch ein Aufenthaltsverbot in der Nähe von Sportstätten (”Rayonverbot” nennt man das da drüben) sind möglich. Volljährige Personen können zudem praktischerweise gleich ohne weitere Begründung einen Tag in Polizeigewahrsam genommen werden. Welch schöne neue Welt im Nachbarland.

Daseinsberechtigung zweifelhaft

In der Schweiz wird derweil angezweifelt, ob dieses Gesetz überhaupt zum Schutz vor gewalttätigern Hooligans taugt. Ausschlaggebende Ursache des Gesetzes waren schwere Ausschreitungen am 13. Mai 2006 nach Fußballspiel FC Basel - FC Zürich, bei dem randalierende Personen bis dahin nicht auffällig gewesen waren. Auch nach dem neuen Gesetz, wären diese Personen also zweifellos in das Stadion gekommen, weiß der Tagesanzeiger.

Update: Pünktlich zur Europameisterschaft und keine Woche nach den Ausschreitungen beim letzten Wiener Derby, hat der österreichische Innenminister Günther Platter angekündigt eine ähnliche Regelung - einschließlich dem umstrittenen “Haft ohne Delikt” Paragraphen, auch in Österreich umzusetzen.

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